Arbeitszeitgesetz: Pausen und Höchstarbeitszeit

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte in Deutschland werktäglich 8 Stunden arbeiten, kurzfristig bis zu 10 Stunden, und brauchen ab mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, ab mehr als 9 Stunden 45 Minuten. Der Rechner nennt Ihnen aus Arbeitsbeginn und Arbeitszeit die Pflichtpause und die Uhrzeit Ihres Feierabends – für Erwachsene und für Jugendliche unter 18.

Die wichtigsten Regeln auf einen Blick

ThemaRegelFundstelle
Tägliche Arbeitszeit8 Stunden je Werktag, Verlängerung auf 10 Stunden, wenn im Schnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden§ 3 ArbZG
Pausenüber 6 Std. Arbeit: 30 Min.; über 9 Std.: 45 Min.; aufteilbar in Blöcke ab 15 Min.§ 4 ArbZG
Ruhezeit11 Stunden ununterbrochen zwischen zwei Arbeitstagen§ 5 ArbZG
NachtarbeitNachtzeit 23–6 Uhr; Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf Ausgleich (freie Tage oder Zuschlag)§ 6 ArbZG
Sonn- und Feiertagegrundsätzlich arbeitsfrei von 0 bis 24 Uhr, mit Ausnahmen (Pflege, Gastronomie, Verkehr …)§§ 9–11 ArbZG

Wie viele Stunden darf man am Tag arbeiten?

Regulär 8 Stunden. Das Gesetz zählt dabei Werktage von Montag bis Samstag – deshalb ergibt sich eine Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden, nicht 40. Die 40-Stunden-Woche ist eine Vereinbarung aus Arbeits- und Tarifverträgen, keine Grenze des Arbeitszeitgesetzes.

Bis zu 10 Stunden am Tag sind erlaubt, wenn die längeren Tage ausgeglichen werden: Im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen dürfen es nicht mehr als 8 Stunden pro Werktag sein. Rechnerisch sind damit vorübergehend bis zu 60 Wochenstunden möglich (6 × 10). Mehr als 10 Stunden täglich lässt das Gesetz nur über Tarifverträge oder in Notfällen zu.

Pausen richtig planen

Die Pause muss im Voraus feststehen – zumindest als Zeitrahmen – und darf nicht ans Ende des Arbeitstages gelegt werden, um früher zu gehen. Länger als sechs Stunden hintereinander darf niemand ohne Pause beschäftigt werden.

Feierabend ausrechnen: Tim beginnt um 7:15 Uhr und soll 8 Stunden 45 Minuten arbeiten. Das sind mehr als 6, aber nicht mehr als 9 Stunden – also 30 Minuten Pflichtpause.

7:15 + 8:45 = 16:00 Uhr, plus 30 Minuten Pause: Feierabend um 16:30 Uhr. Hätte Tim 9 Stunden 15 Minuten zu leisten, bräuchte er 45 Minuten Pause und käme erst um 17:15 Uhr aus dem Büro.

Kurze Unterbrechungen unter 15 Minuten, etwa zwei Zigarettenpausen à 5 Minuten, zählen nicht als gesetzliche Ruhepause. Ob sie bezahlt werden oder nachgearbeitet werden müssen, regelt der Betrieb.

Jugendliche unter 18: strengere Grenzen

Für Azubis und Schülerjobber unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es setzt engere Grenzen:

  • höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche, an höchstens fünf Tagen
  • 30 Minuten Pause bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden, 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden (§ 11 JArbSchG)
  • 12 Stunden Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen
  • grundsätzlich keine Arbeit zwischen 20 und 6 Uhr, mit Ausnahmen etwa für Gastronomie und Bäckereien ab 16 Jahren

Im Rechner stellen Sie dafür „unter 18 Jahren“ ein: Bei 7 Stunden Arbeitszeit erscheint dann eine Stunde Pflichtpause statt 30 Minuten.

Ruhezeit: 11 Stunden zwischen zwei Schichten

Wer um 22 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 9 Uhr am nächsten Morgen wieder anfangen. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Gastronomie, Verkehr, Rundfunk sowie Landwirtschaft und Tierhaltung darf die Ruhezeit auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn die Verkürzung innerhalb eines Monats oder von vier Wochen durch eine längere Ruhezeit ausgeglichen wird. Auch Arbeit im Homeoffice zählt: Wer abends noch eine Stunde Mails beantwortet, beginnt damit nach überwiegender Auffassung eine neue Ruhezeit.

Für wen das Arbeitszeitgesetz nicht gilt

§ 18 ArbZG nimmt unter anderem leitende Angestellte, Chefärztinnen und Chefärzte sowie Personen aus, die mit betreuten Menschen in häuslicher Gemeinschaft leben und sie eigenverantwortlich betreuen. Für Selbstständige und Beamte gilt es ebenfalls nicht – für Beamte regeln Arbeitszeitverordnungen von Bund und Ländern Ähnliches.

Wann Sie Ihren Fall genauer prüfen sollten

  • Ihr Tarifvertrag erlaubt längere Arbeitszeiten oder kürzere Ruhezeiten – das ist nach § 7 ArbZG möglich.
  • Sie arbeiten regelmäßig nachts; dann gelten zusätzliche Schutzregeln, etwa arbeitsmedizinische Untersuchungen.
  • Sie sind schwanger oder stillen: Das Mutterschutzgesetz begrenzt die Arbeitszeit auf 8,5 Stunden am Tag.

Häufige Fragen

Wie viel Pause bei 8 Stunden Arbeit?

Mindestens 30 Minuten. Die 45-Minuten-Pause gilt erst bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit.

Wie viel Pause bei 9 Stunden?

Genau 9 Stunden fallen noch unter die 30-Minuten-Regel. Schon eine Minute mehr Arbeitszeit löst 45 Minuten Pause aus.

Ist die Pause bezahlt?

Gesetzliche Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden normalerweise nicht vergütet. Bezahlte Pausen gibt es nur, wenn Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sie vorsehen.

Wie viele Stunden darf man pro Woche maximal arbeiten?

Im Durchschnitt 48 Stunden (6 Werktage × 8 Stunden), vorübergehend bis zu 60 Stunden, wenn ein Ausgleich innerhalb von sechs Monaten erfolgt.

Darf ich 10 Stunden am Stück ohne Pause arbeiten?

Das ist nicht erlaubt: Spätestens nach 6 Stunden muss eine Pause kommen, und bei mehr als 9 Stunden Arbeit insgesamt mindestens 45 Minuten.

Muss ich 10 Stunden mit oder ohne Pause arbeiten?

Die 10 Stunden Höchstarbeitszeit gelten ohne Pausen. Mit 45 Minuten Pause ist man also bis zu 10:45 Stunden im Betrieb.

Wie viele Sonntage im Jahr müssen frei sein?

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben, auch in Branchen mit Sonntagsarbeit (§ 11 ArbZG). Für Sonntagsarbeit steht ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu.