Maximale Stunden nach Stundenlohn
| Stundenlohn | max. pro Monat | ≈ pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € | 43,38 Std. | 10,01 Std. |
| 14,00 € | 43,07 Std. | 9,93 Std. |
| 14,50 € | 41,58 Std. | 9,59 Std. |
| 15,00 € | 40,20 Std. | 9,27 Std. |
| 15,50 € | 38,90 Std. | 8,97 Std. |
| 16,00 € | 37,68 Std. | 8,69 Std. |
| 17,00 € | 35,47 Std. | 8,18 Std. |
| 18,00 € | 33,50 Std. | 7,73 Std. |
| 20,00 € | 30,15 Std. | 6,95 Std. |
Die Monatswerte sind abgerundet, damit 603 € nicht überschritten werden. Die Wochenwerte sind Durchschnitte (Monat ÷ 4,33): In einem Monat mit fünf Arbeitswochen kann es eng werden, wenn jede Woche gleich viele Stunden geplant sind.
Woher die 603 € kommen
Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Verdienst bei 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. Die Formel lautet Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. Mit 13,90 € ergibt das 602,33 € – aufgerundet 603 €. Im Jahr sind es 12 × 603 = 7.236 €.
Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €. Nach derselben Formel klettert die Minijob-Grenze dann auf 633 € im Monat. Wer bisher genau an der Grenze arbeitet, kann 2027 also gleich viele Stunden zu höherem Lohn leisten.
Rechenbeispiel: Passen 11 Stunden pro Woche?
Mehmet kellnert neben dem Studium in Mainz für 14,50 € pro Stunde. Sein Chef fragt, ob er fest 11 Stunden pro Woche übernehmen kann.
Mit 11 Wochenstunden wäre Mehmet kein Minijobber mehr, sondern im Übergangsbereich (Midijob) sozialversicherungspflichtig. Bleibt er bei 9,5 Stunden pro Woche, verdient er im Schnitt 596,92 € und damit knapp unter der Grenze.
Gelegentlich mehr arbeiten – geht das?
Ein unvorhersehbares Überschreiten, etwa eine Krankheitsvertretung, ist in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres erlaubt. In diesen Monaten darf der Verdienst höchstens das Doppelte der Grenze erreichen, also 1.206 €. Planbare Mehrarbeit wie das Weihnachtsgeschäft fällt nicht darunter: Hier zählt der vorausschauend geschätzte Jahresverdienst, der 7.236 € nicht übersteigen darf.
Arbeit auf Abruf: die 20-Stunden-Falle
Steht im Vertrag keine feste Wochenarbeitszeit, gelten bei Arbeit auf Abruf nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz automatisch 20 Wochenstunden als vereinbart. Zum Mindestlohn wären das 20 × 4,33 × 13,90 € = 1.204,67 € im Monat – weit über der Minijob-Grenze, mit Folgen für Sozialversicherung und Nachzahlungen. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Minijob-Vertrag eine konkrete Stundenzahl nennt.
Was sonst noch gilt
- Mindestlohn: Auch im Minijob gilt er voll. Weniger als 13,90 € pro Stunde sind 2026 nicht erlaubt (Ausnahmen etwa für Azubis und bestimmte Praktika).
- Stundenaufzeichnung: Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags müssen innerhalb einer Woche notiert werden – eine passende Minijob-Stundenzettel-Vorlage gibt es bei uns.
- Urlaub und Lohnfortzahlung: Minijobber haben dieselben Ansprüche wie andere Beschäftigte, anteilig zu ihren Arbeitstagen.
- Kurzfristige Beschäftigung: Wer nur zeitlich begrenzt arbeitet – höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr –, kann unabhängig vom Verdienst sozialversicherungsfrei sein. Das ist eine andere Beschäftigungsart als der 603-€-Minijob.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2026 pro Woche arbeiten?
Zum Mindestlohn von 13,90 € im Durchschnitt etwa 10 Stunden pro Woche. Eine feste Stundengrenze gibt es nicht – entscheidend ist, dass der Verdienst 603 € im Monat nicht übersteigt.
Wie viele Stunden im Monat sind im Minijob erlaubt?
Bei 13,90 € höchstens 43,38 Stunden, bei 15 € höchstens 40,2 Stunden. Rechnung: 603 € geteilt durch den Stundenlohn.
Was passiert, wenn ich im Minijob zu viel arbeite?
Wird die Grenze regelmäßig überschritten, endet der Minijob-Status ab dem Zeitpunkt, an dem das absehbar war. Die Beschäftigung wird dann sozialversicherungspflichtig, meist als Midijob.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Mit dem Mindestlohn von 14,60 € ab Januar 2027 steigt die Grenze rechnerisch auf 633 € pro Monat (14,60 € × 130 ÷ 3, aufgerundet).
Dürfen Minijobber ein Arbeitszeitkonto haben?
Ein Arbeitszeitkonto ist möglich, wenn es schriftlich vereinbart ist. Die monatlich eingestellten Stunden dürfen 50 % der vereinbarten Arbeitszeit nicht übersteigen (§ 2 Abs. 2 MiLoG).
Wie berechnet man den Stundenlohn im Minijob?
Monatsverdienst geteilt durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden. 580 € für 40 Stunden ergeben 14,50 € pro Stunde.