Arbeitszeitrechner mit Pause

Beginn eintragen, Ende eintragen, Pause in Minuten – mehr braucht der Rechner nicht, um Ihre tägliche Arbeitszeit zu ermitteln. Sie sehen die Netto-Arbeitszeit in Stunden und Minuten und als Dezimalwert für die Zeiterfassung; im Reiter „Woche“ kommen alle sieben Tage und der Abgleich mit Ihren Soll-Stunden dazu.

Ende minus Beginn minus Pause

Mehr steckt hinter der Rechnung nicht. Die Anwesenheit ergibt sich aus der Differenz zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn, davon geht die unbezahlte Pause ab. Schwierig wird es nur, weil Uhrzeiten im 60er-System laufen und weil Schichten über Mitternacht gehen können – beides übernimmt der Rechner.

Svenja, Verkäuferin in Leipzig: Dienstbeginn 7:45 Uhr, Feierabend 16:20 Uhr, dazwischen 30 Minuten Mittagspause.

16:20 − 7:45 = 8 Stunden 35 Minuten Anwesenheit. Abzüglich 30 Minuten Pause bleiben 8:05 Stunden Arbeitszeit, dezimal 8,08 Stunden (5 Minuten ÷ 60 = 0,083).

Arbeitet Svenja so von Montag bis Freitag, kommen 40:25 Stunden zusammen. Bei 40 vereinbarten Wochenstunden sind das 25 Minuten über dem Soll – genau diesen Abgleich zeigt der Reiter „Ganze Woche“, sobald Sie die Soll-Stunden eintragen.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Wählen Sie oben „Ein Tag“ oder „Ganze Woche“.
  2. Tragen Sie Beginn und Ende als Uhrzeit ein. Endet der Dienst nach Mitternacht, geben Sie einfach die Uhrzeit des Folgetags ein, etwa 22:00 bis 06:00.
  3. Geben Sie die Pause in Minuten an. Mehrere kurze Pausen zählen Sie vorher zusammen: 15 + 30 Minuten werden zu 45.
  4. Bei „Ein Tag“ fügen Sie mit „+ Tag hinzufügen“ weitere Tage an; unten erscheint die Summe der Woche.
  5. Bei „Ganze Woche“ lassen Sie freie Tage leer und tragen Ihre Soll-Stunden ein – das Ergebnis zeigt dann Plus- oder Minusstunden.

Wie viel Pause gehört dazu?

Das Arbeitszeitgesetz legt Mindestpausen fest, die sich nach der Arbeitszeit richten (§ 4 ArbZG):

Arbeitszeit am TagPause mindestens
bis 6 Stundenkeine Pflichtpause
mehr als 6 bis 9 Stunden30 Minuten
mehr als 9 Stunden45 Minuten

Die Pause darf in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten. Trägt man im Rechner zu wenig Pause ein, erscheint ein Hinweis unter dem Ergebnis. Für Jugendliche gelten strengere Regeln; die Details stehen auf der Seite Pausen und Arbeitszeitgesetz.

Was zählt zur Arbeitszeit – und was nicht?

Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (§ 2 ArbZG). Im Alltag tauchen dabei immer wieder dieselben Grenzfälle auf:

  • Weg zur Arbeit: Der normale Arbeitsweg gehört nicht dazu. Fahrten vom Betrieb zu Kunden während des Dienstes dagegen schon.
  • Bereitschaftsdienst, bei dem Sie sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhalten, zählt arbeitszeitrechtlich voll. Bei der Rufbereitschaft zu Hause zählen nur die tatsächlichen Einsätze.
  • Umziehen: Muss Dienstkleidung im Betrieb an- und abgelegt werden, kann das Umziehen zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören.
  • Geteilte Dienste, etwa 6:00–10:00 und 16:00–20:00 Uhr in der Pflege oder Gastronomie: Rechnen Sie jeden Block als eigenen Tag-Eintrag oder addieren Sie die Blöcke mit dem Rechner Stunden addieren.

Nachtschicht: Von 22 bis 6 Uhr

22:00 bis 06:00 Uhr sind 8 Stunden Anwesenheit. Mit den gesetzlich nötigen 30 Minuten Pause bleiben 7:30 Stunden Arbeitszeit. Der Rechner erkennt am früheren Ende automatisch, dass die Schicht über Mitternacht geht. Achten Sie in den Nächten der Zeitumstellung auf die Uhr: Ende Oktober dauert diese Schicht eine Stunde länger, Ende März eine Stunde kürzer.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit erfassen?

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Wie genau das geschehen muss – elektronisch oder auf Papier –, ist gesetzlich noch nicht abschließend geregelt. Für Minijobs und einige Branchen schreibt § 17 Mindestlohngesetz die Aufzeichnung schon länger vor. Eine fertige Stundenzettel-Vorlage zum Ausdrucken finden Sie bei uns.

Wann Sie das Ergebnis mit der Personalabteilung abgleichen sollten

  • Ihr Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung bezahlt Pausen oder rechnet Rüstzeiten anders.
  • Sie arbeiten in Gleitzeit mit Kernzeit und Kappungsgrenzen, ab denen Stunden verfallen.
  • Die Zeiterfassung im Betrieb rundet auf Viertelstunden.

Häufige Fragen

Wie berechne ich meine Arbeitszeit mit Pause?

Ziehen Sie den Arbeitsbeginn vom Arbeitsende ab und anschließend die Pause. 7:45 bis 16:20 Uhr mit 30 Minuten Pause ergibt 8:05 Stunden.

Wird die Pause in die Arbeitszeit eingerechnet?

Gesetzliche Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Abweichungen gibt es nur, wenn Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag bezahlte Pausen vorsehen.

Hat man bei 5 Stunden Arbeitszeit eine Pause?

Bis einschließlich 6 Stunden schreibt das Arbeitszeitgesetz Erwachsenen keine Pause vor. Jugendliche haben schon ab 4,5 Stunden Anspruch auf 30 Minuten.

Wie viel Pause bei 10 Stunden Arbeit?

Mindestens 45 Minuten, denn ab mehr als 9 Stunden gilt die längere Pause. Mehr als 10 Stunden Arbeitszeit pro Tag erlaubt das Gesetz grundsätzlich nicht.

Wie rechne ich die Arbeitszeit in Dezimal um?

Teilen Sie die Minuten durch 60 und hängen Sie das Ergebnis an die Stunden: 8:05 Stunden sind 8 + 5/60 = 8,08 Stunden. Der Rechner zeigt beide Werte gleichzeitig.

Wie viele Stunden sind 7:30 Stunden?

7:30 Stunden sind 7 Stunden und 30 Minuten, dezimal also 7,5 Stunden – nicht 7,3.